E-149-BR/96

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 19. Dezember 1996

angenommen anläßlich der Debatte über die dringliche Anfrage der Bundesräte

Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen betreffend

Privatisierung der Bank Austria und der Creditanstalt (1239/J-BR/96)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verfolgung der Zielsetzungen des CA-Privatisierungsgesetzes aus dem Jahre 1991 sowie der Koalitionsübereinkommen zwischen ÖVP und SPÖ umgehend Maßnahmen zu setzen, um eine rasche und vollständige Privatisierung der Creditanstalt und der Bank Austria umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung des weiteren ersucht, bei all diesen Privatisierungsschritten auf die Wahrung österreichischer Interessen Bedacht zu nehmen und damit Verbesserungen der Struktur des österreichischen Bankwesens zu bewirken. Sinnvolle Privatisierung kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten, die Bundesanteile an CA und Bank Austria echt (vollständig) zu privatisieren und nicht diese Anteile bloß an unmittelbar oder mittelbar im Einflußbereich von Gebietskörperschaften befindliche Unternehmungen abzugeben. Ebenso ist darauf zu achten, daß im Zusammenhang mit der Abgabe von im Bundesbesitz befindlichen Anteilen es nicht zur Vernichtung von tausenden – erste Schätzungen sprechen von 4.000 bis 5.000 – Arbeitsplätzen kommt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung ersucht, raschest mit der Gemeinde Wien in Verhandlungen zu treten, die sicherstellen, daß die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse ihre Anteile an der Bank Austria gleichfalls an private Interessenten veräußert.


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