E-150-BR/97

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 17. Dezember 1997

 

angenommen anläßlich der Beratungen über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG) geändert wird

(535/A und 960/NR sowie 5572 und 5590/BR der Beilagen)

 

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

 

1.               dafür zu sorgen, daß alle geeigneten Schritte gesetzt werden, daß die Änderung des Wiener Übereinkommens, wonach auch die EU-Führerscheine in den Staaten des Wiener Übereinkommens anerkannt werden, umgesetzt wird;

2.               die nötigen Maßnahmen zu veranlassen, daß bis zur Umsetzung der Änderung des Wiener Übereinkommens, keine nachteiligen Folgen für die Besitzer neuer EU-Führerscheine auf Grund der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens eintreten.