E-201-BR/2006
E n t s c h l i e ß u n g
des Bundesrates vom 25. Jänner 2006
betreffend Kassasturz im Schulbereich
angenommen
anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985,
das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und
forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das
Studienförderungsgesetz 1992, das
Bundes- Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert
werden (2. Schulrechtspaket 2005)
(1166 d.B. und 1195 d.B. sowie 7438/BR d.B.)
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, einen
Kassasturz einzuleiten, der die tatsächlichen Bildungsausgaben transparent
macht. Ziel ist die Klarstellung darüber, wie viel tatsächlich für das
Bildungssystem ausgegeben wird.
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, Initiativen
auf europäischer Ebene sowie im Rahmen der OECD zu setzen, damit die
veröffentlichten Bildungsausgaben tatsächlich vergleichbar sind und wirklich
bildungsrelevante Aussagen zulassen.
Die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, einen
detaillierten Vergleich der Bildungsausgaben von Österreich mit dem
PISA-Siegerland Finnland vorzunehmen und dem Bundesrat bis zum 27. März 2006
einen Bericht darüber vorzulegen. Dieser Bericht soll aufzeigen, wo es Probleme
der Vergleichbarkeit gibt und welche Ausgaben die Qualität des Bildungssystems
tatsächlich erhöhen können.