E-201-BR/2006

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 25. Jänner 2006

betreffend Kassasturz im Schulbereich

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulunterrichtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschul­gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Studienförderungsgesetz  1992, das Bundes- Schulaufsichtsgesetz und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (2. Schulrechtspaket 2005)

(1166 d.B. und 1195 d.B. sowie 7438/BR d.B.)

 

 

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, einen Kassasturz einzuleiten, der die tatsächlichen Bildungsausgaben transparent macht. Ziel ist die Klarstellung darüber, wie viel tatsächlich für das Bildungssystem ausgegeben wird.

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, Initiativen auf europäischer Ebene sowie im Rahmen der OECD zu setzen, damit die veröffentlichten Bildungsausgaben tatsächlich vergleichbar sind und wirklich bildungsrelevante Aussagen zulassen.

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, einen detaillierten Vergleich der Bildungsausgaben von Österreich mit dem PISA-Siegerland Finnland vorzunehmen und dem Bundesrat bis zum 27. März 2006 einen Bericht darüber vorzulegen. Dieser Bericht soll aufzeigen, wo es Probleme der Vergleichbarkeit gibt und welche Ausgaben die Qualität des Bildungssystems tatsächlich erhöhen können.