E-209-BR/2006

 

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 21. April 2006

betreffend Evaluierung der Regelungen des Patientenverfügungs-Gesetzes

 

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom

29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG) (1299 d.B. und 1381 d.B. sowie 7518/BR d.B.)

 

 

 

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Bundesrat nach Ablauf von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes einen Bericht über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen aller betroffenen Stellen, insbesondere auch der Gerichte und unter Berücksichtigung allfälliger Stellungnahmen der Patientenanwaltschaften sowie über allfällige mit der Errichtung von Patientenverfügungen verbundene Kosten vorzulegen. Dabei soll auch dargestellt werden, in welchem Ausmaß in den einzelnen Ländern rechtskundige MitarbeiterInnen der Patientenvertretungen für die Errichtung von Patientenverfügungen herangezogen wurden.