E-214-BR/2006

 

 

 

 

 

E n t s c h l i e ß u n g

des Bundesrates vom 9. Juni 2006

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Organisation der Justizwache

 

 

angenommen anlässlich der Beratungen über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden

(1426 und 1520 d.B. sowie 7541 und 7569/BR d.B.)

 

 

 

 

 

1.        Die Bundesministerin für Justiz wird nach Einrichtung der Vollzugsdirektion ersucht, im Sinne einer dezentralen Organisation und einer damit einhergehenden Stärkung der Anstalten zu prüfen, welche Agenden den Anstalten übertragen werden können und dies in weiterer Folge konsequent umzusetzen.

 

2.        Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, dem Bundesrat bis Jänner 2008 einen Fortschrittsbericht über die Erfahrungen mit der Neuorganisation und die geplanten weiteren Schritte die Organisation der Justizwache vorzulegen.