272/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 15. März 2020 betreffend sofortige steuerliche Sonderregelungen für Unternehmer zur Abfederung von Belastungen aufgrund der COVID-19-Krise

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 15. März 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz) (396/A)

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher folgende Maßnahmen zur Unterstützung aller betroffenen Unternehmer bis zur Bewältigung der COVID-19-Krise umgesetzt werden:

                Generelle und zinsfreie Stundung der Vorauszahlungen von Einkommen- und     Körperschaftsteuer sowie von Sozialversicherungsbeiträgen,

                Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen sowie

                Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen.“