283/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. April 2020 betreffend Wahrung der Grundrechte

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Garantiegesetz 1977, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG, das Zivildienstgesetz 1986, das KMU-Förderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-gesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Einkommen-steuergesetz 1988, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuer-gesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichts-gesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Schulpflichtgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Telekommunikationsgesetz 2003, das ABBAG-Gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das COVID-19-FondsG, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die personellen Maßnahmen aufgrund der Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, Artikel 91 des Finanz-Organisationsreformgesetzes, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Sanitätergesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Psychotherapiegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Freiwilligengesetz, das Epidemiegesetz 1950, das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Postmarktgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche und studienförderungsrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (COVID-19-Hochschulgesetz – C-HG), ein Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie und ein Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) erlassen werden (3. COVID-19-Gesetz) (402/A)

„Die Bundesregierung wird aufgefordert umgehend, längstens jedoch bis zum 15. April 2020, einen Berichtsmechanismus der Mitglieder der Bundesregierung an den Nationalrat jeweils zu Monatsbeginn zur Wahrung der Grundrechte zu etablieren, welcher folgendes vorsieht:

 

-       Bericht über alle in Folge der COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Verordnungen, Erlässe sowie sonstiger damit im Zusammenhang stehender Verwaltungshandlungen, wobei Tätigkeiten der zur Bewältigung von COVID-19 eingerichteten Stellen gesondert auszuweisen sind.

-       Bericht über Maßnahmen zur Bekämpfung sogenannter „Fake News“.

-       Bericht über sämtliche Verwaltungsstrafen, die im Zusammenhang mit COVID-19 verhängt werden, sind unter Angabe der Rechtsgrundlage und der verhängten Strafe im Einzelnen nachvollziehbar aufzuschlüsseln.

-       Bericht über die Verwendung von Daten, welche für Datamining oder Big Data-Maßnahmen geeignet sind, unter Offenlegung der Datenquellen sowie deren Verarbeitung.“