298/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend Amnestie für „Corona-Sünder“

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert werden (19. COVID-19-Gesetz) (537/A und 184 d.B. sowie 10338/BR d.B.)

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert per Erlass sicher zu stellen, dass alle Verwaltungsstrafverfahren die auf Basis von Covid-19- Verordnungen und Gesetzen eingeleitet wurden, eingestellt werden. Bereits bezahlte Strafgelder sind rückzuerstatten.