302/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft "Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" (III-697-BR/2019 d.B. sowie 10342/BR d.B.)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass

1.   ein verpflichtender Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und

2.   eine verpflichtende Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung,            insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten        schnellstmöglich eingeführt werden.