302/E-BR/2020 - Entschließung
Entschließung
des Bundesrates vom 4. Juni 2020 betreffend Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten
angenommen anlässlich der Debatte über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft "Keine Chance auf Arbeit - Die Realität von Menschen mit Behinderung" (III-697-BR/2019 d.B. sowie 10342/BR d.B.)
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
1. ein verpflichtender Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten und
2. eine verpflichtende Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten schnellstmöglich eingeführt werden.