304/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 24. Juni 2020 betreffend Haftungsobergrenze für Gemeinden

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020) (542/A und 226 d.B. sowie 10352/BR d.B.)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG vom 16. August 2017 betreffend die Regelungen zu den Haftungsobergrenzen auszusetzen und den Berechnungsfaktor für die Haftungsobergrenze von Gemeinden zumindest bis zum 31.12.2022 wieder mit 120% festzulegen.