306/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 24. Juni 2020 betreffend Anrechnung der COVID-19-Kurzarbeit der Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter für die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG), das 2. Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 2. COVID-19-JuBG), die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter und das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert werden (619/A und 206 d.B. sowie 10354/BR d.B.)

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Änderung des § 2 RAO beinhaltet, die die COVID-19-Kurzarbeit der Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter für die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin voll - also auch auf die Kernzeit - anrechnet.