308/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 2. Juli 2020 betreffend dringende Miteinbeziehung der privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Coronavirus-Härtefallfonds

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Juni 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (722/A und 242 d.B. sowie 10361/BR d.B. und 10362/BR d.B.)

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ vereinheitlicht wird und damit derzeit bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.