315/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 15. Juli 2020 betreffend faire und nachhaltige Verteilung der öffentlichen Steuergelder des Waldfonds dringend gefordert

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2020 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Errichtung eines Fonds zur Abgeltung von Borkenkäferschäden, zur Förderung klimafitter, artenreicher Wälder und zur Stärkung der Verwendung des Rohstoffes Holz (Waldfondsgesetz) (282 d.B. und 340 d.B. sowie 10396/BR d.B.)

Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, die laut § 5 Waldfondsgesetz zu erlassenden Richtlinien aus Gründen der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit so zu gestalten, dass:

-       die  Förderungen degressiv sind, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere Forsteigentümerinnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald- Großgrundeigentümerlnnen,

-       die  Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten Waldarbeiterinnen garantiert wird,

-       ein  Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide vorgegeben wird,

und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat für die Dauer der Maßnahmen jährlich einen Bericht vorzulegen, der neben einer Darstellung der Förderfälle u.a. auch eine Quantifizierung der C02-Einsparungen ausweist.