323/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 25. September 2020 betreffend Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird (351 d.B. und 361 d.B. sowie 10415/BR d.B.)

„Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die

-       einen             Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit nach § 18 b Abs. 1 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz für die Dauer der jeweils notwendigen Betreuung,

-       die  Einbeziehung von Angehörigen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Risikopatientinnen,

-       den Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmerlnnen gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sowie

-       den Anspruch auf volle Vergütung für die Arbeitgeberlnnen bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG beinhaltet.“