327/E-BR/2020 - Entschließung

 

Entschließung

des Bundesrates vom 8. Oktober 2020 betreffend soziale Treffsicherheit bei Thermischer Sanierung und Heizungstausch garantieren

 

angenommen anlässlich der Debatte über den Beschluss des Nationalrates vom 23. September 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (342 d.B. und 356 d.B. sowie 10410/BR d.B. und 10419/BR d.B.)

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, bei der Festlegung näherer Bedingungen für die Bereitstellung der Mittel gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c des Umweltförderungsgesetzes jedenfalls eine klare und nachvollziehbare Definition „einkommensschwacher Haushalte“ vorzunehmen, einen transparenten Modus der Mittelzuteilung an die Länder zu schaffen, sowie für eine Evaluierung der Maßnahme nach dem ersten Jahr zu sorgen.