5282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
B e r i c h t
des Sozialausschusses
über den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird
Der gegenständliche Beschluß zum EG‑Ergänzungsgesetz sieht eine Anpassung an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen dieser Sozialversicherungsgesetze vor.
Aufgrund des Umstandes, daß keine materiellen Rechtsänderungen vorgesehen sind, ergeben sich auch keine finanziellen Auswirkungen.
Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1996 10 15
Michaela Rösler Hedda Kainz
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1996 10 17
........................... ...........................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES
<‑ 0 -
>