5282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Sozialausschusses

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird

 

          Der gegenständliche Beschluß zum EG‑Ergänzungsgesetz sieht eine An­passung an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen dieser Sozialver­sicherungsgesetze vor.

 

          Aufgrund des Umstandes, daß keine materiellen Rechtsänderungen vor­gesehen sind, ergeben sich auch keine finanziellen Auswirkungen.

 

          Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Oktober 1996 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1996 10 15

 

 

                     Michaela Rösler                                             Hedda Kainz

                    Berichterstatterin                                             Vorsitzende


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 2. Oktober 1996 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1996 10 17

 

 

 

 

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      SCHRIFTFÜHRUNG                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES


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