5283/I-BR BR

5283 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates


Beschluß des Nationalrates vom 30. Oktober 1996 betreffend ein
Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Sauna - Anlagen und Kleinbadeteichen
und über die Wasserqualität von Badestellen (Bäderhygienegesetz - BHYgG)
Druckfehlerberichtigungen gegenüber dem Gesetzentwurf in 388 der Beilagen
Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand ge-
gegenüber dem Gesetzentwurf in 388 der Beilagen zu den Stenographischen
Protokollen des Nationalrates, XX. GP, folgende Druckfehlerberichtigungen
beschlossen:
- Auf Seite 3 hat der fünfte Absatz wie folgt zu lauten:
'Zusätzlich ist mit Kosten für die Anschaffung mindestens einer Secci -
Scheibe (Kosten zirka 3 500 S), eines tragbaren pH - Meters (Kosten zirka
9 000 S) und eines tragbaren Sauerstoffmeßgeräts (Kosten zirka
10 000 S) pro Probennehmer bzw. Bundesstaatlich bakteriologisch -
serologischer Untersuchungsanstalt zu rechnen. Ausgehend davon, daß
jede Bundesstaatlich bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalt
über je zwei der genannten Geräte (je ein Ersatzgerät) verfügen soll,
ergibt dies Anschaffungskosten von zirka 270 000 S. Diese Erfordernisse
sind im Bundesvoranschlag 1997 bereits berücksichtigt.'
- Auf Seite 12 in Ziffer 20 § 15 Absatz 3 hat es in der letzten Zeile
nicht
'die Mindestdauer des Testbetriebes'
sondern
'die Mindestdauer des Testbetriebs' zu lauten.
- Auf Seite 12 in Ziffer 20 § 15 Absatz 5 hat es in der vorletzten Zeile
nicht
'wie Flockungsmittel, Desinfektionsmittel oder Mittel zur pH - Wert -
Einstellung'
sondern
'wie Flockungsmitteln, Desinfektionsmitteln oder Mitteln zur pH - Wert -
Einstellung'
zu lauten.
- Auf Seite 13 in Ziffer 26 § 14 Absatz 4 hat es in der vorletzten Zeile
nicht
'eine Bewilligung der Nebeneinrichtung'
sondern
'eine Bewilligung als Nebeneinrichtung'
zu lauten."

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HTML-Dokument erstellt: Oct 17 13:25