über den Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein
Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem
die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das
Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert
werden (Immissionsschutzgesetz - Luft, IG-L)
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluß soll eine Neuregelung des Immissionsschutzes, basierend auf der Bundeskompetenz "Luftreinhaltung" geschaffen und die Einhaltung grundsätzlich wirkungsbezogener Immissionsgrenzwerte gewährleistet werden. Das Immissionsschutzgesetz-Luft bietet die Rechtsgrundlage für gebietsbezogene, planerische Immissionsschutzmaßnahmen sowie die Festlegung von grundsätzlich wirkungsbezogenen Immissionsgrenzwerten, die Durchführung von Messungen und die Maßnahmen im Fall der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes. Die Vollziehung des Maßnahmenkatalogs soll grundsätzlich im Rahmen bestehender Materiengesetze erfolgen.
Der Ausschuß für Familie und Umwelt stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Juni 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Josef Pfeifer Irene Crepaz
Berichterstatter Vorsitzende
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 14. Mai 1997 betreffend ein
Bundesgesetz zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe, mit dem
die Gewerbeordnung 1994, das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen, das
Berggesetz 1975, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Ozongesetz geändert
werden (Immissionsschutzgesetz - Luft, IG-L), wird kein Einspruch erho
ben.
........................... ...........................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES