über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz, das Fernmeldegebührengesetz und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz geändert werden sowie ergänzende Bestimmungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden
Zweck des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, durch Förderung des Wettbewerbes im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten.
Durch Maßnahmen der Regulierung sollen folgende Ziele erreicht
werden:
1.Schaffung einer modernen Telekommunikationsinfrastruktur zur
Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau,
2.Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen
Wettbewerbs auf den Märkten der Telekommunikation,
3.Sicherstellung eines flächendeckenden Universaldienstes,
4.Schutz der Nutzer vor Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung,
5.Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von
Frequenzen.
Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Josef RAUCHENBERGER Johanna SCHICKER
Berichterstatter Vorsitzende
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird, das Telegraphenwegegesetz, das Fernmeldegebührengesetz und das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz geändert werden sowie ergänzende Bestimmungen zum Rundfunkgesetz und zur Rundfunkverordnung getroffen werden, keinen Einspruch zu erheben.
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES