über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Kai
serliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Aus
gleichsordnung und einer Anfechtungsordnung, das Rechtspflegergesetz, das
Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz - URG) geschaffen wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997
- IRÄG 1997)
Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist es, einerseits Unternehmensinsolvenzen zu vermeiden und auf der anderen Sei te Sanierungsmöglichkeiten zu bieten, sollte es doch zu einer Insolvenz kommen.
Kernpunkt der Novelle ist die Einführung eines Reorganisationsverfahrens für im Bestand gefährdete Betriebe, mit dem Ziel, ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verbessern und so ihre nachhaltige Weiterführung zu ermöglichen. Demnach ist ein Unternehmen, das sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, angehalten, ein Reorganisationskonzept vorzulegen, das durch einen vom Gericht bestellten Reorganisationsprüfer begutachtet wird.
Aufgewertet wird das Ausgleichsverfahren, das dem Schuldner künftig bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Hilfestellung bieten soll. Um zu verhindern, daß der Konkursantrag als Eintreibungsmittel mißbraucht wird, wird die Zurückziehung eines Konkursantrages bei der Prüfung der Konkurseröffnung nicht mehr berücksichtigt. Schließlich sind als weitere wichtige Neuerungen das Abgehen vom Prinzip der Gläubigermehrheit, die Schaffung einer Insolvenzdatei und die Stärkung der Effizienz des Kontrollorgans Aufsichtsrat vorgesehen.
Der Rechtsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Hedda Kainz Josef Rauchenberger
Berichterstatterin Vorsitzender
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, die Kai
serliche Verordnung über die Einführung einer Konkursordnung, einer Aus
gleichsordnung und einer Anfechtungsordnung, das Rechtspflegergesetz, das
Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das Gesetz über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden sowie ein Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz - URG) geschaffen wird (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997
- IRÄG 1997), wird kein Einspruch erhoben.
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES