über den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird
Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen eingebracht.
Mit dieser Änderung soll rückwirkend ab Inkrafttreten des Strukturanpassungsgesetzes 1996 den Gemeinden eine inhaltliche Berufungsmöglichkeit gegen Kostenvorschreibungen des Arbeitsmarktservices im Bereich der Sondernotstandshilfe eingeräumt und damit ein faires Verfahren sichergestellt werden.
Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Johanna Schicker Hedda Kainz
Berichterstatterin Vorsitzende
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 10. Juli 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES