5643 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und –information (Gesundheitsförderungsgesetz – GfG)

 

 

           Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen machen es zusätzlich zu den zwischen­zeitlich eingeleiteten strukturellen Veränderungen notwendig, verstärkt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu setzen. Es ist daher ein gesundheitspolitisches Ziel, den Wissens­stand der Bevölkerung über Gesundheitsgefahren und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu erweitern, Informationen über gesunde Lebensgestaltung zu vermitteln und sowohl die Entwicklung positiver Verhaltensweisen als auch gesundheitsfördernder Rahmenbedingun­gen dafür zu unterstützen.

           Im Regierungsabkommen vom 11. März 1996 wird betont, daß – auch im Zusammen­hang mit der Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems – der Gesund­heitsförderung und –vorsorge ein hoher Stellenwert zukommt.

           Bund, Länder, Gemeinden und Städte haben sich nun darauf geeinigt, vor Aufteilung der Umsatzsteuermittel auf die Gebietskörperschaften einen Betrag von 100 Millionen Schil­ling für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zur Verfügung zu stellen.

           Internationale Erfahrungen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung, -aufklärung und –information haben gezeigt, daß nur langfristige Programme, die auch die Lebens- und Arbeitssituation der Menschen berücksichtigen, die gewünschte Wirksamkeit erzielen. Als strukturelle Basis für diese Zielsetzung haben die meisten europäischen Länder organisa­torische Vorkehrungen für Gesundheitsförderung getroffen und damit gute Erfolge erzielt. In bestimmten Bereichen konnten auch Kosteneinsparungen nachgewiesen werden.


 

           Mit der administrativen und inhaltlichen Abwicklung von Projekten im Rahmen dieses Bundesgesetzes wird der Fonds “Gesundes Österreich” betraut werden, welcher über lang­jährige Erfahrung in der Projektdurchführung im Bereich Gesundheitsförderung verfügt.

           Der Gesundheitsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1998 03 10

 

 

 

Johann Payer                                                                                                   Dr. Paul Tremmel

Berichterstatter                                                                                                         Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1998 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und –information (Gesundheitsförderungsgesetz – GfG) keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1997 03 12

 

 

 

 

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         SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENT DES BUNDESRATES