5650 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Sozialausschusses
über den Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Der gegenständliche Beschluß wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen am 25. März 1998 im Nationalrat eingebracht.
Dieser war wie folgt begründet:
“Durch die Änderung soll der Inkrafttretenszeitpunkt für die Neuregelung der §§ 33 Abs. 2 und 34 AlVG 1977, die durch BGBl. I Nr. 78/1997 mit 1. Jänner 2000 in Kraft treten sollen, bereits mit 1. April 1998 in Kraft treten. Dadurch soll das Problem, das aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 11. März 1998, mit dem die derzeit geltende Fassung der entsprechenden Paragraphen ohne Übergangsfristen aufgehoben worden ist, behoben werden.”
Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. März 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1998 03 27
Horst Freiberger Therese Lukasser
Berichterstatter Vorsitzende-Stv.
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1998 03 27
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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES