5778 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales
über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird
Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Leiner und Genossen am 16. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pittermann, Donabauer und Genossen mit Mehrheit angenommen.
Eine unter Hinweis auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Aussicht genommene Regelung betreffend das Weiterbestehen von ärztlichen Hausapotheken kann wohl nur für Ärzte mit bestehender Hausapotheke zum Tragen kommen, da diese bei der Errichtung der Hausapotheke von einer gewissen rechtlichen Situation im Hinblick auf die Bedarfsprüfung ausgehen konnten, nunmehr aber mit einer durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes geänderten Rechtslage konfrontiert sind.
Durch die Schaffung einer allgemeinen Übergangsfrist bis zum Jahr 2008, während der eine am 1. Juni 1998 bestehende ärztliche Hausapotheke neben einer neuerrichteten öffentlichen Apotheke weiterbestehen kann und eine entsprechende Anpassung im Hinblick auf die Regelung der Befugnis beim Betrieb ärztlicher Hausapotheken (§ 30) soll dem Vertrauensschutz Rechnung getragen und Übergangsgerechtigkeit geschaffen werden.
Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1998 07 21
Johanna Schicker Hedda Kainz
Berichterstatterin Vorsitzende
DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 1998 07 22
............................................... ..........................................................
SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES