5778 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird

 

           Der gegenständliche Gesetzesbeschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Leiner und Genossen am 16. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pittermann, Donabauer und Genossen mit Mehrheit angenommen.

           Eine unter Hinweis auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Aussicht genom­mene Regelung betreffend das Weiterbestehen von ärztlichen Hausapotheken kann wohl nur für Ärzte mit bestehender Hausapotheke zum Tragen kommen, da diese bei der Errich­tung der Hausapotheke von einer gewissen rechtlichen Situation im Hinblick auf die Bedarfs­prüfung ausgehen konnten, nunmehr aber mit einer durch das Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes geänderten Rechtslage konfrontiert sind.

           Durch die Schaffung einer allgemeinen Übergangsfrist bis zum Jahr 2008, während der eine am 1. Juni 1998 bestehende ärztliche Hausapotheke neben einer neuerrichteten öffentlichen Apotheke weiterbestehen kann und eine entsprechende Anpassung im Hinblick auf die Regelung der Befugnis beim Betrieb ärztlicher Hausapotheken (§ 30) soll dem Ver­trauensschutz Rechnung getragen und Übergangsgerechtigkeit geschaffen werden.

 

           Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1998 07 21

 

 

 

Johanna Schicker                                                                                                     Hedda Kainz

Berichterstatterin                                                                                                       Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1998 07 22

 

 

 

 

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         SCHRIFTFÜHRUNG                                         PRÄSIDENT DES BUNDESRATES