5867 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999)

Die Bemühungen um die Sicherheit von Blut und Blutprodukten müssen gewährleisten, daß für Spender und Empfänger alle nur möglichen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Gesundheit getroffen werden. Dieser umfassende Schutz muß sich über die gesamte Bluttransfusionskette, die vom Willen eines Spenders, eine Blut- oder Plasmaspende zu tätigen, bis hin zur Verabreichung des Blutproduktes an den Empfänger reicht, erstrecken. Indem sichergestellt ist, daß die mit jedem einzelnen Glied dieser Kette verbundenen Risken auf ein Minimum reduziert werden, wird die Sicherheit der Bluttransfusionskette insgesamt gewährleistet.

Die zentralen Eckpfeiler dieses Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen sind die Bestimmungen über:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Februar 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 02 18

 

Karl Drochter Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999) keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 02 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES