5868 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird

 

Durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum bzw. des Beitritts zur Europäischen Union wurde Österreich verpflichtet, den Beruf des Zahnarztes als eigenen Beruf zu reglementieren. Diesem Umstand wird im neuen Ärztegesetz 1998 Rechnung getragen, das den "Zahnarzt" als ein von den übrigen Ärzten eigenständiges ärztliches Berufsbild umschreibt und dieses samt Berufszugangsvoraussetzungen in einem eigenen Abschnitt regelt.

Im Europäischen Wirtschaftsraum ist der Beruf der Dentisten nicht harmonisiert. Eine entsprechende Ausbildung existierte außer in Österreich lediglich in Deutschland.

Personen, die im Bereich der Zahnbehandlung tätig sind, aber nicht unter die Zahnärzterichtlinien fallen, haben keinen Zugang zur Niederlassungsfreiheit und zum Recht auf freien Dienstleistungsverkehr.

Um auch den Dentisten eine Berufsausübung im Europäischen Wirtschaftsraum zu ermöglichen, ist eine rechtliche Gleichstellung mit den Zahnärzten erforderlich.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Februar 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 02 18

 

Karl Drochter Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Jänner 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 02 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES