5872 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

betreffend den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1999 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-176-BR/98)

Das Übereinkommen zur Bildung der neuen Bundesregierung vom 11. März 1996 bildet zusammen mit dem Bundesfinanzgesetz 1999 sowie einschlägiger EU-Bestimmungen die verläßlichen Rahmenbedingungen zur Finanzierung wichtiger Förderungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft durch die Gemeinschaft, den Bund und die Länder. Österreich wird in der EU darauf hinwirken, daß bei der Konzeption von Agrarförderungen in der EU verstärkt soziale Kriterien Berücksichtigung finden. Dies gilt auch für weitere Reformen des Welthandels in bezug auf ökologische und soziale Grundsätze. Wissenschaftliche Analysen zeigen zusammen mit ersten Erfahrungen nach dem EU-Beitritt, daß die Landwirtschaft sowie der vor- und nachgelagerte Sektor tiefgreifende Strukturänderungen zu bewältigen haben. Auf den Agrarmärkten sind bisher keine größeren Marktanteilsverschiebungen zugunsten von Produkten aus anderen EU-Mitgliedstaaten festzustellen. Die weitere Entwicklung der österreichischen Landwirtschaft unter den Verhältnissen der GAP und des Binnenmarktes ist offen. Die Entscheidung dürfte primär auf den Märkten fallen. Wichtig ist auch, ob es gelingt, die Öffentlichkeit von der Bedeutung der ökologischen Leistungen einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft, insbesondere in den agrarisch benachteiligten Gebieten zu überzeugen. Die sich abzeichnende Ökologisierung der EU-Agrarpolitik und die Betonung sozialer Aspekte in der Agrarförderung sowie in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum kommen der österreichischen Landwirtschaft entgegen. Die Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe zur Erfüllung der Ernährungsfunktion, für die Herstellung nachwachsender Rohstoffe sowie für die Pflege und zum Schutz der Kulturlandschaft ist das erklärte agrarpolitische Ziel der Bundesregierung.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Februar 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 1999 02 18

Dipl.-Ing. Hannes Missethon Peter Rodek

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1999 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-176-BR/98) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 1999 02 19

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES