5896 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 - JWG geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 1998)

 

Mit Entschließung vom 14. Juli 1994 hat der Nationalrat die damalige Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie ersucht, dem Parlament bis Juni 1996 einen Bericht vorzulegen, der die genauen Auswirkungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes in allen Bundesländern aufzeigt. Ein diesbezüglicher Bericht wurde fristgerecht vorgelegt und vom Nationalrat angenommen. Grundsätzlich wurde festgestellt, daß das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 auch heute noch tauglich ist, die gestellten Anforderungen zu bewältigen, jedoch wurden auf Grund der Erfahrungen der Praxis auch einige Änderungsvorschläge unterbreitet.

Der Nationalrat faßte überdies am 19. September 1996 einstimmig eine Entschließung, mit der der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie ersucht wurde, dem Nationalrat ehestens eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die eine zentrale Stelle für die Meldung von Verletzungen beim Jugendwohlfahrtsträger und die entsprechende datenschutzrechtliche Absicherung solcher Meldungen geschaffen wird.

Der vorliegende Novellierungsentwurf soll dem aufgezeigten Reformbedürfnis sowie der verfassungskonformen Umsetzung der Zielsetzungen der Nationalratsentschließung Rechnung tragen.

 

           Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 03 16

 

 

 

Erhard Meier                                                                                                             Irene Crepaz

Berichterstatter                                                                                                          Vorsitzende

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 24. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 - JWG geändert wird (Jugendwohlfahrtsgesetz-Novelle 1998), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 03 18

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES