5912 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß Plastiksprengstoffe – insbesondere im internationalen Flugverkehr – schwer zu entdecken und bei den Ermittlungen die Herkunft derselben schwer festzustellen ist.

Ziel des Übereinkommens ist daher die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens.

Der vorliegende Staatsvertrag, dessen Art. VII Abs. 3 verfassungsändernd bzw. verfassungsergänzend ist, bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG, da keine Angelegenheiten geregelt werden, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen.

Der Nationalrat hat anläßlich der Beschlußfassung im Gegenstand im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG beschlossen, daß dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Nationalrat hat beschlossen, daß gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dieser Staatsvertrag hinsichtlich seiner Fassungen in französischer, spanischer, russischer und arabischer Sprache dadurch kundzumachen ist, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für Inneres aufgelegt werden.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat die Vorlage am 16. März 1999 in Verhandlung genommen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Verhandlung über den Gegenstand zu vertagen.

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach neuerlicher Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

  1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluß des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 04 13

 

Dipl.Ing. Hannes Missethon Alfred Schöls

Berichterstatter Vorsitzender

 

 

 

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich,

  1. keinen Einspruch zu erheben,

2. gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 04 15

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES