5914 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, das Teilzeitnutzungsgesetz und das Bauträgervertragsgesetz geändert werden (Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999)

 

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß die Entwicklungen der modernen Informationstechnologie vermehrt auch für die notarielle Berufsausübung nutzbar gemacht werden sowie daß die in der Praxis auftretenden Probleme des notariellen Berufsrechts einer gesetzlichen Lösung zugeführt werden.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für

* die Ermächtigung der Österreichischen Notariatskammer zur Einrichtung eines elektronischen Urkundenarchivs, eines elektronischen Teilzeitnutzungsregisters und eines elektronischen Zeitstempelregisters,

* die gesetzliche Regelung der Pflichten des Notars bei der Übernahme von Treuhandschaften,

* die Überarbeitung der Bestimmungen für das Österreichische Zentrale Testamentsregister,

* eine genauere Umschreibung der Voraussetzungen für die Schaffung von Notarstellen, Überarbeitung der Bestimmungen über die Praxiszeit und die Besetzungsvorschläge für Notarstellen,

* die Anhebung der Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung,

* die Regelung der "kollegialen Hilfe" im Zusammenhang mit ausländischen Notaren,

* die Schaffung einer berufsrechtlichen Grundlage für die Bildung von Einrichtungen der Personenversicherung, insbesondere einer Krankenversicherung im Sinn des § 5 GSVG sowie

* die Einführung des Prüfungsfachs "Grundzüge des Europarechts" für die Notariatsprüfung.

 

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. April 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 04 13

 

 

Ferdinand Gstöttner Ing. Peter Polleruhs

Berichterstatter Vorsitzender-Stellvertreter

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, das Teilzeitnutzungsgesetz und das Bauträgervertragsgesetz geändert werden (Notariats-Berufsrechts-Änderungsgesetz 1999), keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 04 15

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES