5938 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit

 

 

Die Kündigung des Abkommens über soziale Sicherheit mit Bosnien und Herzegowina zum 30. September 1996 ist zur Sicherstellung des Entfalls der Zahlung von österreichischen Familienbeihilfen für Kinder in Bosnien und Herzegowina erfolgt, da das Abkommen eine Teilkündigung nur für den Bereich der Familienbeihilfen nicht ermöglicht hat. Mit der Kündigung sind auch die Regelungen in den anderen Bereichen außer Kraft getreten, für deren Weiteranwendung der Abschluß eines entsprechend eingeschränkten Abkommens erforderlich ist.

Durch das vorliegende neue Abkommen wird der bisherige Schutz im Bereich der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung mit im wesentlichen gleichem materiellrechtlichen Inhalt aufrechterhalten, in formaler Hinsicht aber gleichzeitig an die anderen von Österreich in den letzten Jahren geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit angepaßt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1999 05 31

 

 

 

 

 

Wolfgang Hager Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 06 02

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES