5942 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien vom 7. Februar 1998 zur Verlän­gerung des CEEPUS-Programmes

 

           Das CEEPUS-Programm, welches am 8. Dezember 1993 in Budapest für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren unterzeichnet wurde, wird durch das vorliegende Übereinkommen bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Es hat die Förderung der akademischen Mobilität in Mitteleuropa zum Ziel.

           Im Rahmen von CEEPUS werden Netzwerke zwischen Hochschuleinrichtungen in der Region mittels Stipendien gefördert. Die Abwicklung von CEEPUS erfolgt durch die Organisationen in den Mitgliedsländern.

 

           Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

           Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erfor­derlich.

          

           Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 05 31

 

 

Wilhelm Grissemann                                                                                           Dr. Peter Böhm

Berichterstatter                                                                                                         Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Übereinkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Tschechischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Republik Rumänien, der Slowakischen Republik und der Republik Slowenien vom 7. Februar 1998 zur Verlän­gerung des CEEPUS-Programmes, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 06 02

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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                       PRÄSIDENT DES BUNDESRATES