5943 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Wissenschaft und Verkehr

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend den Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage

 

           Ziel des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist es, die Fragen der vollen Anerkennung akademischer Grade und Studienabschlüsse unter Bedachtnahme auf neue Entwicklungen in einem neuen Notenwechsel systematisch zusammenzufassen sowie das Anerkennungsverfahren zu vereinfachen.

           Es werden die Bedingungen festgelegt, unter denen akademische Grade und Studienabschlüsse zwischen beiden Vertragsstaaten als voll gleichwertig anerkannt werden können.

 

           Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

           Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

           Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erfor­derlich.

          

           Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 05 31

 

 

Wilhelm Grissemann                                                                                           Dr. Peter Böhm

Berichterstatter                                                                                                         Vorsitzender


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 06 02

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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                       PRÄSIDENT DES BUNDESRATES