5959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Antrag (1064/A) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, gestellt hat.

Ziel des Beschlusses ist die Ermöglichung der selbständigen Stimmabgabe durch blinde oder stark sehbehinderte Personen bei Nationalratswahlen.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 05 31

 

Alfred SCHÖLS Ferdinand GSTÖTTNER

Berichterstatter Stv.Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 20. Mai 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 02

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES