5974 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Justizausschusses

 

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozeßordnung, die Exekutionsordnung und die Strafprozeßordnung geändert werden (Eherechts-Änderungsgesetz 1999 - EheRÄG 1999)

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß das geltende Ehewirkungsrecht zu wenig deutlich zum Ausdruck bringt, daß die mit der ehelichen Lebensgemeinschaft verbundenen Aufgaben ausgewogen zu verteilen sind. Die weitestgehend in Naturalleistungen erfüllbare Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht erwerbstätigen Ehegatten zwingt diesen bisweilen in eine unangemessene Abhängigkeit gegenüber seinem Partner. Die gesetzlichen Unterhaltsregelungen nach der Scheidung können derzeit zu unbilligen Ergebnissen führen.

 

Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschluß ist es daher, daß unter prinzipieller Beibehaltung der bisherigen Grundlinien der Schutz des wirtschaftlich Schwächeren ausgebaut wird, die Grundsätze der Gleichberechtigung in der Ehe betont, das Zerrüttungsprinzip im Ehescheidungsrecht und das Bedarfsprinzip im Scheidungsfolgenrecht verstärkt werden. Darüber hinaus wird der Schutz des dringenden Wohnbedürfnisses verbessert.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 06 29

Wolfgang Hager Josef Rauchenberger

Berichterstatter Vorsitzender