5985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

Der Charakter der Patientenrechte als Querschnittsmaterie, ihre Zersplitterung über zahlreiche Vorschriften im Rahmen der Rechtsordnung des Bundes und der Länder, das dadurch bedingte Informationsdefizit und nicht zuletzt aus diesem Grund verursachte Schwierigkeiten in der Durchsetzung führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz auszuführen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherstellung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichten, eine losgelöst von der Kompetenzlage vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben.

Die vorliegende Vereinbarung enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 06 29

 

 

Horst Freiberger Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES