5986 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pittermann, Dr. Leiner und Genossen am 19. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluß wird der Berufsgruppe der Apotheker die berufsrechtliche Möglichkeit einer Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eingeräumt.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1999 06 29

 

 

 

 

 

Horst Freiberger Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

...................................................

SCHRIFTFÜHRUNG

.....................................................

PRÄSIDENT DES BUNDESRATES