5987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pittermann, Dr. Leiner und Genossen am 19. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht.

Dieses Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen, das am 10. März 1999 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist, sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten mit 1. Jänner 1999 vor, ist jedoch erst auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 10. März 1999 verwirklichen, insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

 

Wien, 1999 06 29

 

 

 

 

 

Horst Freiberger Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom vom 16. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES