5988 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden

 

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen am 20. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht.

Ziel des gegenständlichen Gesetzesbeschlusses ist die Anpassung der bestehenden österreichischen Regelungen für grenzüberschreitend entsandte oder überlassene Arbeitnehmer an die Entsenderichtlinie durch Schaffung von mit dem Gemeinschaftsrecht konformen, dem Standard der Richtlinie entsprechenden Neuregelungen.

In Umsetzung der Entsenderichtlinie werden vor allem folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Weiters wird die Schaffung einer Haftung des Generalunternehmers bei Verstößen gegen vergaberechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Weitergabe von Aufträgen vorgeschlagen.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 06 29

 

 

 

Johann Payer Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Bundesvergabegesetz 1997 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES