5989 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen am 20. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht.

Personen, die wegen Anrechnung von Unterhaltsleistungen gemäß § 36 Abs. 3 lit.a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes – unter gleichzeitiger Prüfung vergleichbarer berücksichtigungswürdiger Tatbestände – den Krankenversicherungsschutz verlieren, sollen in die gesetzliche Krankenversicherung zu geringen, den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Beiträgen einbezogen werden.

Die Einbeziehung des in Rede stehenden Personenkreises in den Krankenversicherungsschutz im Wege der Selbstversicherung in der Krankenversicherung erfolgt mit folgenden Begünstigungen:

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

Johann Payer Hedda Kainz

Berichterstatter Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES