5991 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird

Der gegenständliche Beschluß beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit der dort verhandelten Regierungsvorlage (1764 der Beilagen) betreffend die Dienstrechts-Novelle 1999 gestellt hat.

Damit soll das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat an die Regelungen des Art. 129c B-VG, der nach diesem Gesetz erlassen wurde, angepaßt und die Unabhängigkeit des Bundesasylsenats gestärkt werden.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

 

Mag. Karl Wilfing Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES