5994 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird

Ohne das System der Besonderen Förderung grundsätzlich in Frage zu stellen, sollen die Förderungsvoraussetzungen im Bereich der Besonderen Presseförderung den geänderten Gegebenheiten im Tageszeitungsbereich angepaßt werden. Insbesondere soll eine zeitlich überschaubare Lösung für jene Zeitungen gefunden werden, deren Anzeigenanteil im Bereich der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze von 22 vH liegt. Durch die Mehrjährigkeit der Berechnung sollen konjunkturelle Schwankungen ausgeglichen und durch eine Abstufung der Förderungshöhe dem Umstand Rechnung getragen werden, daß mit einem höheren Anzeigenausmaß üblicherweise auch höhere Erlöse erwirtschaftet werden. Das bisherige Prinzip des Entfalls der Förderung ab einem gewissen Anzeigenausmaß bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber durch das vorgesehene Stufenmodell abgefedert.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

 

Alfred Schöls Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES