5997 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz - TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes

 

 

Die kurative Bekämpfung von Tierseuchen wird im Sinne der einschlägigen internationalen Normen zunehmend durch vorbeugende Gesundheitsprogramme ersetzt. Im Hinblick auf die Zunahme derartiger Programme im Zuge der Harmonisierung des österreichischen Veterinärrechtes mit den einschlägigen EU-Normen ist es nunmehr erforderlich, die Umsetzung der diesbezüglichen internationalen Vorschriften in die österreichische Rechtsordnung durch Verordnung vorzusehen.

Inhaltlich befaßt sich der gegenständliche Gesetzesbeschluß mit folgenden Maßnahmen:

Der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

 

Wien, 1999 06 29

 

 

 

 

 

Ulrike Haunschmid Monika Mühlwerth

Berichterstatterin Vorsitzende

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz - TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG

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PRÄSIDENT DES BUNDESRATES