6005 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999)

 

Die Europäische Kommission stellte in ihrem Schreiben vom 23. Juni 1998 Mängel bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt im Umweltinformationsgesetz fest, die nunmehr behoben werden sollen.

Diese Anpassungen stehen durchaus mit der Zielsetzung des Umweltinformationsgesetzes im Einklang und stellen nur eine geringfügige Änderung des bestehenden Umweltinformationsgesetzes dar. Es würde dem Gesamtkonzept des Umweltinformationsgesetzes widersprechen, entgegen der Meinung der Kommission im Bereich des Informationszuganges restriktiv vorzugehen und keine Anpassung vorzunehmen, was letztendlich einen Rückschritt in der Entwicklung zu mehr Transparenz bedeuten würde und auch im internationalen Kontext für Österreich nicht von Vorteil wäre.

 

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

Herbert Thumpser Erhard Meier

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

....................................................... ..........................................................

SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES