6006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Umwelt, Jugend und Familie

 

 

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird

 

 

Infolge der Neustrukturierung des Abgabensystems mit der Novelle zum Altlastensanierungsgesetz erhöhten sich die Gesamteinnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich. Im Zeitraum 1996 bis 1999 ist ein stetiges Ansteigen der Altlastenbeiträge von 300 Millionen Schilling auf prognostizierte 760 Millionen Schilling zu erwarten. Bei Ausschöpfung jener 15 %, die für die Durchführung von ergänzenden Untersuchungen zur Verfügung stehen, können dadurch deutlich mehr Untersuchungen beauftragt werden. Dies bewirkt eine Beschleunigung der Bearbeitung der Verdachtsflächen bzw. Altlasten, ist aber auch mit einem höheren Aufwand im Umweltbundesamt verbunden.

Um den Anforderungen der ordnungsgemäßen Abwicklung der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes für die Aufgaben des Umweltbundesamtes gerecht zu werden, ist demzufolge der Personaleinsatz dem gesteigerten Arbeitsaufwand anzupassen.

 

 

Der Ausschuß für Umwelt, Jugend und Familie stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 1999 06 29

 

 

Herbert Thumpser                                                                                                    Erhard Meier

Berichterstatter                                                                                                         Vorsitzender

 


DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

 

Wien, 1999 07 01

 

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG                                                           PRÄSIDENT DES BUNDESRATES