6007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999)

Das Inverkehrbringen von Futtermitteln ist derzeit im Futtermittelgesetz – FMG 1993, BGBl. Nr. 905/1993, geregelt. Durch den Beitritt der Republik Österreich zur EU sind die Bestimmungen über die Einfuhr entsprechend dem Zollkodex sowie zahlreiche Richtlinien im Bereich des Futtermittelrechts zu übernehmen. Diese Richtlinien betreffen vor allem die amtliche Futtermittelverkehrskontrolle, die Zulassung und Registrierung von Betrieben des Futtermittelsektors sowie die Zulassung von Zusatzstoffen. Weiters können derzeit für die in Österreich eingereichten Anträge auf Zulassung von bestimmten Erzeugnissen oder Zusatzstoffen sowie für die Zulassung und Registrierung der Betriebe mangels gesetzlicher Grundlage keine Gebühren eingehoben werden.

Mit dem vorliegendem Beschluß des Nationalrates wird die EU-Konformität des Futtermittelrechts hergestellt.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Juni 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 06 29

 

 

Engelbert Schaufler Peter Rodek

Berichterstatter Vorsitzender

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 01

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES