6026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates soll die Sportförderung gemäß § 20 Abs. 4 GSpG für die Jahre 2000 bis 2002 neu geregelt werden, wobei durch eine Anbindung an die Umsätze der Österreichischen Lotterien sichergestellt wird, dass diese Obergrenzen nur bei entsprechender Umsatzentwicklung der Österreichischen Lotterien erreicht werden. Weiters ist erforderlich, dass die Erhöhung der Bundes-Sportförderungsmittel durch die Novellierung des Bundes-Sportförderungsgesetzes auch arbeitsmarktpolitische Effekte hat, wobei ein Beitrag zur Verbesserung der arbeitsmarktpolitischen Situation insbesonders durch die drei Dachverbände (ASKÖ, ASVO, Sportunion) und den Österreichischen Fußballbund geleistet werden kann.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmen-einhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

 

Johann Grillenberger Johanna Schicker

Berichterstatter Vorsitzende

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES