6028 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

B e r i c h t

des Finanzausschusses

über den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12)

 

Um die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise verlorene Zuschüsse (Grants) gewährt, zu gewährleisten, ist eine weitere Wiederauffüllung ihrer Mittel erforderlich.

Mit dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates soll die gesetzliche Ermächtigung für die Beteiligung Österreichs an der 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation geschaffen werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

 

Johann Grillenberger Johanna Schicker

Berichterstatter Vorsitzende

 

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 15. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES