6033 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesverfassungs-gesetz für ein atomfreies Österreich

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Antrag 1156/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich gestellt hat.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist: Österreich soll frei sein von jenen gefahren, die die Nutzung von Atomkraft in sich birgt. Daher werden Herstellung, Lagerung, Transport und Verwendung von Atomwaffen verboten, aber auch die Errichtung bzw. Inbetriebnahme von Kernkraftwerken.

Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet wird untersagt, davon ausgenommen ist nur der Transport für Zwecke der ausschließlich friedlichen Nutzung. Spaltbares Material, das für die Energiegewinnung durch Kernspaltung gebraucht wird, darf aber keinesfalls befördert werden, gleiches gilt für dadurch entstehenden Atommüll.

Schließlich wird der Gesetzgeber verpflichtet, Vorkehrungen dafür zu treffen, daß Schäden, die in Österreich aufgrund eines Nuklearunfalls eintreten, angemessen ausgeglichen werden und dieser Schadenersatz möglichst auch gegenüber ausländischen Schädigern durchgesetzt werden kann.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

Mag. Karl Wilfing Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesverfas-sungsgesetz für ein atomfreies Österreich, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES