6035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

B e r i c h t

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird

Der gegenständliche Gesetzesbeschluß beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit der dort verhandelten Regierungsvorlage (1613 der Beilagen) betreffend Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000 gestellt hat.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates regelt nun die Möglichkeit der Verwendung von Gesundheitsdaten durch private Versicherer unter angemessener Garantie des Schutzes der Betroffenen; ausgeschlossen sind genanalytische Daten.

Folgende Aspekte liegen diesem Beschluß zugrunde:

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Juli 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 27

 

Mag. Karl Wilfing Dr. Günther Hummer

Berichterstatter Vorsitzender

DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 13. Juli 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 1999 07 29

 

 

 

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SCHRIFTFÜHRUNG PRÄSIDENT DES BUNDESRATES